Schweizerische Maturitätskommission (SMK)

Bezeichnung <a href="https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/maturitaet/gymnasiale-maturitaet/schweizerische-maturitaetskommission.html" target="_blank">Schweizerische Maturitätskommission (SMK)</a>
eingesetzt durch Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen
aktiv seit 1995
Zweck Die Kommission stellt dem EDI und der EDK Antrag betreffend die Anerkennung von Maturitätsausweisen.
Sie überprüft die Einhaltung der Anerkennungsbedingungen durch die anerkannten Schulen.
Sie organisiert die freien schweizerischen Maturitätsprüfungen nach den dafür geltenden besonderen Bestimmungen.
Sie begutachtet Gesuche um die Zulassung von Sonderregelungen für anerkannte Maturitätsschulen, die Schulversuche durchführen wollen.
Sie begutachtet Gesuche um Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise mit schweizerischen Maturitätsausweisen.
Sie begutachtet zuhanden des EDI und der EDK Fragen der Maturitätsanerkennung.
Platzierung im Bildungsbereich Maximal 25 Mitglieder. Je zur Hälfte sind die Mitglieder vom EDI und vom EDK ernannt. Die Amtszeit beträgt maximal 12 Jahre.
Präsidium Hans Ambühl, ehemaliger Generalsekretär der EDK
Vertretung VSG Lucius Hartmann (2016, ZV), Gisela Phillips (2021, ehemals ZV), Manuel Fragnière (2021, ehemals ZV)
(vom VSG vorgeschlagen, von der EDK ernannt)
Schwergewicht der aktuellen Tätigkeit Eidgenössische Maturaprüfungen; Passerelle
Schulbesuche, zweisprachige Maturität